Barrierefreies Bauen ist für den öffentlichen und gewerblichen Bereich seit Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes Pflicht. Die diesbezüglichen Bestimmungen basieren auf dem Verbot der Diskriminierung.

Demzufolge versteht man unter barrierefreiem Bauen nicht nur die Vermeidung physischer Barrieren, sondern das Bauen für alle Menschen, also etwa auch die Berücksichtigung der Einschränkungen seh- und hörbehinderter Menschen. Darüberhinaus profitieren auch nicht physisch behinderte Personengruppen wie etwa verletzte Personen, Eltern mit Kinderwägen oder Senioren von den entsprechenden baulichen Maßnahmen.

Barrierefreies Bauen in Braille-Schrift

Planungsprinzipien

  • mobilitätseingeschränkte Menschen
    • Bewegungsbreite
    • Bewegungsfläche
    • Greif- und Sichtbereiche
  • sehbehinderte Menschen
    • farblich kontrastierende Umwelt
    • gute Beleuchtung
    • ausreichend große Schriftzeichen
    • tastbare Informationen
    • einfache strukturierte Anordnung von Elementen
    • akustische Informationen
  • gehörbehinderte Menschen
    • gute Beleuchtung
    • optische Signale oder Vibrationsmelder
    • optimale Raumakustik
    • Vermeidung von Störschall
  • 2-Sinne-Prinzip
    • fehlender Sehsinn – akustisch oder taktil
    • fehlender Hörsinn – optisch oder durch Vibration

Tür- bzw. Orientierungsschilder
Tür- bzw. Orientierungsschilder (© HRABAL ARCHITEKTUR)

Checkliste – Schwerpunkte (Auszug)

  • Außenraum
    • Behindertenstellplatz
    • taktile Bodenleitlinien zum öffentlichen Grund
    • gute Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs
  • Eingangsbereich
    • leichtgängige Öffenbarkeit der Türen
    • leichte Standortbestimmung (Orientierungsplan)
  • Vertikale Erschließung
    • Aufzüge – Ausstattung (horizontales Tableau, Spiegel etc.)
    • Rampen – Handläufe, Markierungen, Steigung, Oberfläche
    • Treppen – Markierung, Aufmerksamkeitsfeld, Handlaufinfos
  • Sanitärräume
    • normgemäße Ausstattung
    • Notruf
    • optische Brandmelder
  • Allgemein
    • Standflächen für Rollstuhlfahrer bei Veranstaltungen
    • Einrichtung – Pulthöhe
    • Vermeidung von Barrieren durch Aufsteller, Pflanzen u.ä.
    • Sicherung von z.B. Stiegenläufen gegen Unterlaufen
    • Höhe, Größe, Handhabbarkeit von Bedienelementen etc.
  • Leitsysteme
    • durchgängige Logik (keine Lücken!)
    • taktile Erfassbarkeit
    • gute Lesbarkeit (Größe, Kontrast, Anbringung)

Taktiler Orientierungsplan
Taktiler Orientierungsplan (© HRABAL ARCHITEKTUR)

Referenzen

HRABAL ARCHITEKTUR hat bis dato mehr als 90 Objekte analysiert (darunter die Wiener UNO-City) und baulich adaptiert und betreut laufend weitere Objekte hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen gemäß Behindertengleichstellungsgesetz.

Leistungen

  • Bautechnische Analyse
    • Bestandsaufnahme und Expertise
    • Erstellung einer Fotodokumentation
    • Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs
  • Kostenschätzung
  • Planung und behördliche Genehmigung
  • Koordination der Abwicklung (Bauaufsicht)

Projektseite Barrierefreies Bauen